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Einspeisevergütung Photovoltaik 2026: Aktuelle Sätze und was Sie wissen müssen

Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine gesetzlich festgelegte Vergütung – die sogenannte Einspeisevergütung. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert.

Dieser Artikel erklärt, wie hoch die Einspeisevergütung 2026 ist, wie sie sich berechnet und welche Entscheidungen Sie als Anlagenbetreiber treffen müssen.

 

Was ist die Einspeisevergütung und wie funktioniert sie?

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Zahlung für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Sie wird vom Netzbetreiber monatlich oder vierteljährlich auf Ihr Konto überwiesen und ist für 20 Kalenderjahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme festgeschrieben.

Wichtig zu verstehen: Die Vergütung gilt ausschließlich für eingespeisten Strom – also für den Teil, den Sie selbst nicht verbrauchen. Strom, den Sie direkt selbst nutzen, wird nicht vergütet, spart Ihnen aber den Kauf von Netzstrom – was wirtschaftlich in der Regel wertvoller ist.

 

Aktuelle Einspeisevergütung 2026: Die Sätze im Überblick

Die Vergütungssätze werden halbjährlich angepasst und sinken gemäß EEG schrittweise ab. Für Anlagen, die 2026 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Richtwerte (Stand: Frühjahr 2026, in Cent pro Kilowattstunde):

 

Anlagengröße Volleinspeisung (ct/kWh) Teileinspeisung (ct/kWh)
Bis 10 kWp 12,73 8,11
10 bis 40 kWp 9,94 7,03
40 bis 100 kWp 9,94 5,74
Über 100 kWp individuell / Ausschreibung individuell / Ausschreibung

 

Hinweis: Diese Sätze gelten für Neuanlagen. Wer seine Anlage bereits vor 2026 in Betrieb genommen hat, erhält die Vergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig war – diese bleibt für die gesamte Förderdauer unverändert.

 

Volleinspeisung oder Teileinspeisung – was ist besser?

Beim Anschluss einer PV-Anlage ans Netz müssen Sie sich zwischen zwei Modellen entscheiden:

 

Teileinspeisung (Überschusseinspeisung)

Der selbst erzeugte Strom wird zunächst im Haushalt verbraucht. Nur der nicht benötigte Überschuss fließt ins Netz und wird vergütet. Dieses Modell ist für die meisten privaten Hausbesitzer die wirtschaftlich sinnvollere Wahl, da der Eigenstromverbrauch günstiger ist als der Netzstrombezug.

Volleinspeisung

Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist – ohne Eigenverbrauch. Die Vergütung ist dafür etwas höher. Dieses Modell kann sich lohnen, wenn die Anlage sehr groß ist und der Eigenverbrauch ohnehin gering wäre. In der Praxis wählen es heute jedoch die wenigsten Privatnutzer.

Die Entscheidung zwischen den beiden Modellen hängt von Ihrem individuellen Verbrauchsprofil ab. Einen Batteriespeicher kann den Eigenverbrauchsanteil bei der Teileinspeisung erheblich steigern und damit die Gesamtrentabilität verbessern.

 

20 Jahre Garantie: Was bedeutet das konkret?

Die garantierte Laufzeit von 20 Jahren gilt ab dem Kalenderjahr der Inbetriebnahme – nicht ab dem genauen Datum. Wer seine Anlage also im Oktober 2026 in Betrieb nimmt, erhält die Vergütung bis Ende 2046.

Nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer entfällt die gesetzliche Vergütung. Ältere Anlagen, deren EEG-Förderung ausläuft, können den Strom über sogenannte Post-EEG-Verträge weiter vermarkten oder vollständig für den Eigenverbrauch nutzen. Dieses Thema gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung, da die ersten Anlagen aus der Förderung laufen.

 

Was passiert, wenn die Anlage mehr als 100 kWp hat?

Für größere Anlagen – etwa auf Gewerbedächern oder Mehrfamilienhäusern – gelten andere Regeln. Ab 100 kWp nehmen Anlagen nicht mehr automatisch an der festen Einspeisevergütung teil, sondern müssen sich in Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur bewerben. Die Vergütungshöhe wird dabei wettbewerblich ermittelt.

Für gewerbliche Betreiber in Hessen lohnt es sich, die Fördermöglichkeiten frühzeitig zu prüfen – auch jenseits der EEG-Vergütung gibt es relevante Programme.

 

Einspeisevergütung und Steuern: Was müssen Sie beachten?

Die Einspeisevergütung gilt steuerlich als Einnahme aus gewerblicher Tätigkeit. Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gilt seit 2023 jedoch eine vollständige Einkommensteuerbefreiung – Sie müssen die Einnahmen in diesem Fall nicht in der Steuererklärung angeben.

Bei der Umsatzsteuer haben Betreiber die Wahl: Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit und muss keine Voranmeldungen abgeben. Wer sich für die Regelbesteuerung entscheidet, kann die beim Kauf der Anlage gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer zurückfordern – was gerade bei größeren Anlagen attraktiv sein kann.

Die steuerliche Einordnung sollten Sie mit Ihrem Steuerberater abstimmen. Die Entscheidung muss in der Regel vor oder kurz nach der Inbetriebnahme getroffen werden.

 

Einspeisevergütung vs. Eigenverbrauch: Was ist wirtschaftlich sinnvoller?

Die Einspeisevergütung klingt auf den ersten Blick attraktiv – jede eingespeiste Kilowattstunde bringt bares Geld. Doch der Vergleich zeigt: In den meisten Fällen ist selbst verbrauchter Strom wertvoller als eingespeister.

Wer Strom ins Netz einspeist, erhält dafür rund 8–13 Cent pro Kilowattstunde. Wer denselben Strom selbst verbraucht, spart den Bezug von Netzstrom – der 2026 je nach Tarif zwischen 28 und 38 Cent kostet. Die Eigenverbrauchsstrategie ist damit in der Regel die wirtschaftlich überlegene Wahl.

Wie sich das auf die Gesamtrentabilität Ihrer Anlage auswirkt, erklärt unser Artikel zur Photovoltaik Amortisation ausführlich.

 

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung 2026 (FAQ)

Wird die Einspeisevergütung jährlich neu festgelegt?

Ja, die Vergütungssätze werden gemäß EEG halbjährlich angepasst. Für Ihre Anlage gilt jedoch der Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig war – dieser bleibt für 20 Jahre garantiert und unveränderlich.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gilt seit 2023 eine Einkommensteuerbefreiung. Bei der Umsatzsteuer haben Sie die Wahl zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung. Sprechen Sie die Details mit Ihrem Steuerberater ab.

Was passiert nach 20 Jahren – fällt die Vergütung einfach weg?

Ja, nach Ablauf der Förderdauer entfällt die gesetzliche Einspeisevergütung. Sie können den Strom dann zu Marktpreisen über sogenannte Post-EEG-Direktvermarktungsverträge verkaufen oder vollständig für den Eigenverbrauch nutzen. Die Anlage produziert in der Regel noch weitere 5–10 Jahre problemlos Strom.

Bekomme ich auch Vergütung für Strom, den ich selbst verbrauche?

Nein. Die Einspeisevergütung gilt ausschließlich für den Strom, der tatsächlich ins öffentliche Netz eingespeist wird. Selbst verbrauchter Strom wird nicht vergütet – spart Ihnen aber den teureren Netzstrombezug.

Wie wird die eingespeiste Strommenge gemessen?

Über einen Zweirichtungszähler, der von Ihrem Netzbetreiber nach Genehmigung des Netzanschlussantrags eingebaut wird. Er erfasst sowohl den bezogenen als auch den eingespeisten Strom getrennt voneinander.

 

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Die Einspeisevergütung ist ein wichtiger Baustein bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung Ihrer PV-Anlage – aber nur einer von mehreren. Unser Team berät Sie kostenlos und unverbindlich: welche Anlagengröße zu Ihrem Dach passt, ob Teileinspeisung oder Volleinspeisung sinnvoller ist und welche Förderungen Sie in Hessen aktuell in Anspruch nehmen können.

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