Stand: August 2026
Zum 1. August 2026 ist die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen turnusmäßig gesunken – wie jedes halbe Jahr um rund ein Prozent. Wer aktuell eine Anlage plant, sollte die neuen Zahlen kennen, denn der Inbetriebnahmezeitpunkt entscheidet über die Vergütung der nächsten 20 Jahre.
Die aktuellen Vergütungssätze
Für Anlagen auf Wohngebäuden, die ab dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, gelten voraussichtlich folgende Sätze:
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | ca. 7,70 ct/kWh | ca. 12,22 ct/kWh |
| 10–40 kWp (Anteil) | ca. 6,7 ct/kWh | ca. 10,2 ct/kWh |
Teileinspeisung bedeutet: Sie verbrauchen einen Teil Ihres Stroms selbst und speisen nur den Überschuss ein – das Standardmodell für Eigenheime. Volleinspeisung lohnt sich nur in Sonderfällen, etwa bei Scheunendächern ohne nennenswerten Eigenverbrauch.
Wichtig: Der Satz, der bei Ihrer Inbetriebnahme gilt, ist für 20 Jahre festgeschrieben. Die halbjährliche Absenkung betrifft nur Neuanlagen.
Warum die Vergütung regelmäßig sinkt
Die sogenannte Degression ist im EEG fest verankert: Seit Februar 2024 sinken die Sätze jeweils zum 1. Februar und 1. August um ein Prozent. Der Gedanke dahinter: Anlagen- und Modulpreise sind über Jahre gefallen, die Förderung wird entsprechend abgeschmolzen. Für Sie heißt das schlicht – je später die Inbetriebnahme, desto niedriger der garantierte Satz.
Die Sonderregel bei negativen Strompreisen
Für Neuanlagen gilt seit Februar 2025 zusätzlich: In Stunden mit negativen Börsenstrompreisen wird keine Vergütung gezahlt. Als Ausgleich verlängert sich der Förderzeitraum um diese Stunden am Ende der 20 Jahre. In der Praxis trifft das vor allem sonnige Mittagsstunden im Sommer – ein weiterer Grund, warum sich die Anlage heute primär über den Eigenverbrauch rechnet, nicht über die Einspeisung.
Was bedeutet das für die Wirtschaftlichkeit?
Klar ist: Mit rund 7,7 Cent Vergütung gegenüber 30–40 Cent Netzstrompreis ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde vier- bis fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste. Die Vergütung ist damit nicht mehr der Renditetreiber, sondern die planbare Grundlast der Rechnung – ein garantierter Sockel über 20 Jahre. Ein passender Speicher hebt den Eigenverbrauch deutlich an.
Wie die Gesamtrechnung für typische Hausgrößen aussieht, zeigen wir transparent auf unserer Kostenseite: Was kostet eine Photovoltaikanlage 2026?
Ausblick: 2027 könnte alles anders werden
Die Bundesregierung plant eine EEG-Novelle zum 1. Januar 2027, mit der die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen durch marktorientierte Modelle ersetzt werden soll. Noch ist nichts beschlossen – aber wer sich die garantierte 20-Jahres-Vergütung sichern will, hat dafür nach heutigem Stand nur noch dieses Jahr Zeit. Alle Fakten und den realistischen Zeitplan bis zur Inbetriebnahme haben wir hier zusammengestellt: Warum 2026 ein entscheidendes Jahr für Ihre PV-Anlage ist
Häufige Fragen
Gilt der neue Satz auch für meine Bestandsanlage?
Nein. Ihr Vergütungssatz wurde bei Inbetriebnahme festgeschrieben und gilt unverändert 20 Jahre.
Wann sinkt die Vergütung das nächste Mal?
Planmäßig zum 1. Februar 2027 – sofern die EEG-Novelle das System bis dahin nicht grundlegend ändert.
Wo finde ich die offiziellen Sätze?
Bei der Bundesnetzagentur, die die Fördersätze regelmäßig veröffentlicht.
Sie planen eine PV-Anlage in Limburg, dem Rhein-Lahn-Kreis oder Umgebung? Wir beraten Sie kostenlos vor Ort.
