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Stand: August 2026. Dieser Beitrag beschreibt ein laufendes Gesetzesvorhaben; wir aktualisieren ihn bei neuen Beschlüssen.

Seit Monaten geistert die Schlagzeile durch die Medien: „Einspeisevergütung wird abgeschafft.“ Was ist dran? In diesem Beitrag trennen wir sauber zwischen dem, was gilt, dem, was geplant ist – und dem, was daraus für Ihre Entscheidung folgt.

Was aktuell gilt

Nach geltendem Recht erhält jede neu in Betrieb genommene PV-Anlage eine feste, 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung – aktuell rund 7,7 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp (alle Sätze im Detail). Daran hat sich nichts geändert, und Bestandsanlagen genießen Vertrauensschutz.

Was die Bundesregierung plant

Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an einer EEG-Novelle, die Anfang 2026 vom Kabinett beschlossen werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Kernpunkte des Vorhabens:

  • Die klassische feste Einspeisevergütung für neue, kleine PV-Anlagen (diskutiert wird eine Grenze um 25 kWp) soll entfallen.
  • An ihre Stelle sollen marktorientierte Modelle treten – etwa Direktvermarktung oder Differenzverträge (CfD).
  • Begründung der Regierung: Private Anlagen seien inzwischen auch ohne feste Förderung wirtschaftlich; das bestehende System koste jährlich Milliarden.

Wichtig zur Einordnung: Das ist ein Vorhaben, kein Gesetz. Im parlamentarischen Verfahren können sich Grenzwerte, Übergangsfristen und Mechanismen noch ändern. Seriös lässt sich heute nur sagen: Die Richtung – weg von der festen Vergütung, hin zum Markt – ist politisch klar kommuniziert.

Was das praktisch bedeuten würde

Für Anlagen ab 2027 würden die Einspeiseerlöse marktabhängig und damit weniger planbar. Das macht PV nicht unwirtschaftlich – der Löwenanteil der Rendite kommt ohnehin aus dem Eigenverbrauch, und daran ändert die Novelle nichts. Aber: Die feste Vergütung ist ein garantierter Sockel, der die Finanzierung kalkulierbar macht. Genau dieser Sockel stünde für Neuanlagen zur Disposition.

Parallel laufen weitere Umbauten des Systems: Smart-Meter-Pflicht (siehe Smart-Meter-Pflicht 2026), Steuerbarkeit nach § 14a EnWG und die Regeln des Solarspitzengesetzes.

Unsere Einschätzung – ohne Verkaufsdruck

  1. Wer ohnehin plant, hat mit einer Inbetriebnahme 2026 nur Vorteile: garantierte Konditionen, kein Novellenrisiko, frühere Eigenverbrauchs-Ersparnis.
  2. Wer unentschlossen ist, sollte die Entscheidung nicht von der Novelle allein abhängig machen – aber wissen, dass Abwarten den garantierten Sockel kosten kann.
  3. Panik ist unangebracht: Auch 2027 wird sich Photovoltaik rechnen. Es geht um Planbarkeit, nicht um Alles-oder-Nichts.

Den realistischen Zeitplan von der Beratung bis zur Inbetriebnahme – und was bis Jahresende noch machbar ist – haben wir hier zusammengestellt: PV-Anlage noch 2026 sichern: Zeitplan & Fakten

Häufige Fragen

Betrifft die Novelle meine bestehende Anlage?

Nein. Zugesagte Vergütungen laufen unverändert weiter – Vertrauensschutz.

Steht schon fest, wie die neue Förderung aussieht?

Nein. Diskutiert werden Direktvermarktung und Differenzverträge; Details sind offen.

Wann gibt es Gewissheit?

Mit dem Kabinettsbeschluss und dem anschließenden Bundestagsverfahren – wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald es belastbare Beschlüsse gibt.